Sollte sich eine betroffene Person nicht zurückmelden, haben Sie die Möglichkeit, eine erneute Aufforderung zum Ausfüllen abzusenden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die entsprechenden Texte für die erneute Kontaktaufnahme übermittelt haben und der Prozess eingerichtet wurde.
Der erneute Versand geschieht immer (für alle §6 und §7-Meldungen) über die Aufgabenschnittstelle, also nach dem analogen Vorgehen der §7-Meldungen, welches auch in 1.2 Anleitung für §7 IFSG Meldungen (Aufgabenschnittstelle) beschrieben wurde.
Lediglich der Begriff, den Sie eingeben müssen, ist ein anderer.
Statt “Falluntersuchung” geben Sie für die erneute Kontaktaufnahme nun “Nachfassen” ein.
Die Abfolge ist also wie folgt (Details siehe 1.2.2):
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In der Vorgangsakte im Bereich “Annotationen” die Schaltfläche “+ Aufgabe”
klicken-
Es erscheint eine blaue Kachel mit der Bezeichnung “* Kein Betreff”
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Doppelklick auf die neue Kachel
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Eingabe des Begriffs “Nachfassen” (ohne Anführungszeichen) in dem Titelfeld, in welchem “kein Betreff” steht. (Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise, da sonst die Aufgabe nicht ausgeführt werden kann.)
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Im Drop Down Menü bei “Zuständig” den Benutzer “CISS” auswählen.
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Die Aufgabe rechts unten in der Kachel “Speichern”.
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Die Bearbeitung des Vorgangs durch Klick auf “Bearbeitung beenden”
Sollte etwas nicht funktionieren - beispielsweise die “Speichern” Taste ausgegraut sein - so werfen Sie bitte einen Blick in die 1.5 Problembehandlung oder kontaktieren uns unter kunden@krauth-digital.de.